Die Deutsche Polizeigewerkschaft

Unsere Versicherungen

Mit unsere Partnern sind unsere Mitglieder immer auf der sicheren Seite, denn alle im folgenden aufgelisteten Versicherungen sind ohne Zusatzkosten im Mitgliederbeitrag erhalten.
Dazu gehören der Rechtsschutz, die Haftplicht, die Unfallversicherungen, die kleine Anwartschaft und die Sterbegeldhilfe.

 

Rechtsschutz

Der Rechtsschutz für DPolG-Mitglieder ist für Beamte, Angestellte und Arbeiter kostenlos und im Mitgliedsbeitrag enthalten! Den Rechtsschutz der DPolG gibt es in Form der Rechtsberatung oder Verfahrensschutz und zwar in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen. 

Zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld und Schadenersatz
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Verkehrsunfälle mit Dienst-Kfz.
  • Disziplinarverfahren
  • Beurteilungen
  • Beihilfe- und Dienstunfallangelegenheiten
  • Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Pensionierungs- und Rentenverfahren
  • Besoldung und Versorgung
  • Beamten- und tarifrechtliche Angelegenheiten
  • u.v.m. 

Vorrausleistung durch das Mitglied: Nein!
Selbstbeteiligung: Nein!

.... und bei Vorsatz?
DPolG-Mitglieder haben selbstverständlich auch Anspruch auf Berufsrechtsschutz für diejenigen Vorsatztaten, die mit der Dienstausübung in Zusammenhang stehen.
Darunter fallen insbesondere die so genannten "Amtsdelikte", wie "Freiheitsberaubung im Amt", "Körperverletzung im Amt" u.a. 
Unseren Mitgliedern steht unser dbb-Dienstleistungszentrum kostenlos zur Verfügung. Geschulte Anwälte übernehmen Rechtsberatung und -vertretung.  Näheres regelt die Rechtsschutzordnung.

 

 

Diensthaftpflichtversicherung

  • 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden
  • 2.500 € für Vermögensschäden 

Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit als Angehöriger der Polizei verursacht werden.

 

 

Regresshaftpflichtversicherung

pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung umfasst Haftpflicht und Regressansprüche der Behörde aus Anlass von Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Führen von Landfahrzeugen stehen.

 

 

Dienst- und Freizeitunfallversicherung

Ob im Dinest oder in der Freizeit - Unfälle können passieren... 
Wir kümmern uns um die Folgen:

  • 1.500 € bei Unfalltod
  • 3.500 € bei Unfallinvalidität

 

 

Freizeitunfallversicherung

  • 1.500 € bei Unfalltod
  • 3.000 € bei Unfallinvalidität*
  • 5,62 € Unfall-Krankenhaustagegeld 

Bei einem Freizeitunfall werden also die Leistungen aus den beiden vorstehenden Versicherungen gewährt:

  • 3.000 € bei Unfalltod
  • 6.500 € bei Unfallinvalidität* 
  • *in Fällen der Unfallinvalidität wird die Versicherungssumme entsprechend des Grades der Erwerbsminderung gezahlt.

 

 

Unfallversicherung bei Sportsonderkuren

100.000 € bei Unfallinvalidität. Daneben werden die Leistungen aus der Dienst- und Freizeit-Unfallversicherung und der Freizeit-Unfallversicherung gewährt. 
Zur Sicherung des zusätzlichen Unfallschutzes ist es erforderlich, dass die Landesgeschäftsstelle vor Antritt der Kur durch Übersendung einer Kopie des Kurbescheides in Kenntnis gesetzt wird.

 

 

Kleine Anwartschaft

Für die Dauer der Ausbildung sind Beiträge für die "Kleine Anwartschaft" im DPolG-Beitrag enthalten. 
Dazu ist es erforderlich eine Kopie des Versicherungsscheins bei der Landesgeschäftstelle einzureichen. Weitere Informationen erhalten Ihr bei Euren DPolG-Vertrauensleuten.

 

 

Sterbegeldhilfe

435 € für das Mitglied und dessen Ehegatten; außerdem günstige Bedingungen für eine zusätzliche Sterbegeldversicherung.