Ministerium will Beamten "Beine machen"

Sporterlass sorgt für Diskussionen

Düsseldorf - Seit der Entwurf des neuen "Sporterlasses" aus dem Innenministerium in Düsseldorf veröffentlich wurde, beginnen die Diskussionen, die wohl auch in naher Zukunft nicht so schnell enden werden.

 

Polizisten müssen fit sein, keine Frage. Das hat offensichtlich auch der NRW-Innenminister Ingo Wolf erkannt und den Polizeibehörden einen Erlassentwurf zur Stellungnahme zugeleitet. Demnach sollen alle NRW-Ordnungshüter alle zwei Jahre verpflichtet werden, das Deutsche Sportabzeichen und das Rettungsschwimmabzeichen zu erwerben und zur Kontrolle vorzulegen. Dafür sollen jährlich 24 Stunden der Dienstzeit zur Verfügung gestellt werden.

Für den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, ist das zu wenig Sport und zu viel Bürokratie. „Schon sehr bald wird die Hälfte aller Polizisten 50 Jahre und älter sein. Die meisten werden bis zur Pensionsgrenze mit 61 Jahren noch im Schichtdienst arbeiten. Da brauchen wir flexible Regelungen und keine gigantische Kontrollbürokratie.“

 

 

Freiwilligkeit in den Vordergrund stellen

 

Die DPolG setzt vor allem auf Freiwilligkeit der Beamten, ausführliche Beratung und genügend Möglichkeiten sportlicher Betätigung. Dazu sollen gesunde Ernährung und Lebenswandel in der dienstlichen Fortbildung vermittelt werden. Wendt: „Außerdem brauchen wir Sportmöglichkeiten in den Dienststellen, also Fitnessräume. Dadurch werden lange Anfahrtswege zu Sportstätten vermieden und können kurze Trainingseinheiten flexibel eingeschoben werden.“

Für ältere Polizisten soll es nach dem Willen der Deutschen Polizeigewerkschaft erheblich mehr Zeit für körperliche Betätigung geben. Ab dem 40. Lebensjahr verlangt die Gewerkschaft mindestens vier Stunden wöchentliche Sportzeit für alle Polizisten. Wer im Schichtdienst arbeitet, soll ab dem 50. Lebensjahr wöchentlich noch mehr Stunden trainieren dürfen. Außerdem soll am dem 50. Lebensjahr jährlich eine vierwöchige Kur dazu helfen, den stressigen Schichtdienst ertragen zu können.

DPolG-Chef Rainer Wendt: „Die dramatische Überalterung der Polizei ist von der Politik zu verantworten. Hier wurden vor 30 Jahren komplett falsche Entscheidungen getroffen. Das haben aber die Polizisten nicht zu verantworten. Sie haben Anspruch darauf, dass die dienstliche Fürsorge ausgeweitet und ihre Gesundheit geschont wird. Für den Ausfall der Personalstunden müssen wir jetzt endlich aufgabenkritische Gespräche führen und genau festlegen, wo wir das vorhandene Personal effektiver als bisher einsetzen können.“

 

 

Sporterlass noch im Entwurfsstadium

 

Alle zwei Jahre sollen Kolleginnen und Kollegen das Deutsche Sportabzeichen und das Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG erwerben und zur Kontrolle vorlegen, so sieht es der neue „Sport-erlass“ vor, der jetzt im Entwurf den Behörden zugeleitet wurde. 
Wer den Nachweis nicht erbringt, soll zur Teilnahme an „Förderprogrammen“ verpflichtet werden. Für den Sport sollen jährlich 16 Stunden (Sportabzeichen) und 8 Stunden (Rettungsschwimmer) gutgeschrieben bzw. dienstlich zur Verfügung gestellt werden.

Die DPolG hat vom Innenminister erhebliche Nachbesserungen verlangt und eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs vorgeschlagen. „Zu wenig Sport und zu viel Bürokratie“ steckt in dem Papier, so der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt.
Die DPolG setzt auf freiwillige und flexible Lösungen und drängt auf erhebliche Nachbesserungen vor allem für ältere Kolleginnen und Kollegen:

Ernährungsberatung im Rahmen der Fortbildung Sportmöglichkeiten auch in Dienststellen (Fitnessräume);
Mind. 4 Std. wöchentlich ab dem 40. Lebensjahr für Dienstsport für alle PVB;
Im WWD zusätzliche Stunden wöchentlich ab dem 50. Lebensjahr für Dienstsport;
Jährlich eine 4wöchige Kur ab dem 50. Lebensjahr für schichtdienstleistende PVB.

Die dramatische Altersentwicklung in der Polizei lässt sich nach Auffassung der DPolG nicht durch bürokratische Vorgaben und Sanktionen mildern. Diese Situation ist von der Politik verursacht worden und muss auch dort verantwortet werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Fürsorge und ausreichenden Gesundheitsschutz!